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Entscheidungen in Kirchensachen (KirchE)

Begründet von Professor Dr. Dr. Carl Joseph Hering, Dr. Hubert Lentz

Herausgegeben von Professor Dr. Manfred Baldus, Vorsitzender Richter am LG Köln a.D., Professor Dr. Dr. h.c. Stefan Muckel, Universität zu Köln, Norbert Diel, Rechtsanwalt in Köln

Seit ihrer Gründung erscheinen die “Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946” (Verlag Walter de Gruyter, Berlin, 1963 ff., z.Zt. 74 Bände) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Kirchenrecht und rheinische Kirchenrechtsgeschichte der Universität zu Köln und werden dort auch redaktionell betreut.

Die Sammlung "Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946" (KirchE) veröffentlicht Judikatur deutscher staatlicher Gerichte aus allen Zweigen der Rechtsprechung zum Verhältnis von Kirche und Staat und zu weiteren Problemkreisen, die durch die Relevanz religiöser Belange gekennzeichnet sind. Die steigende Bedeutung religionsrechtlich relevanter Fragen in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) macht es unerlässlich, auch deren Judikatur zu berücksichtigen. Dabei werden vornehmlich solche Entscheidungen ausgewählt, die aus Verfahren in Deutschland hervorgegangen oder sonst von grundsätzlicher Bedeutung sind. Die Veröffentlichung erfolgt in einer Amtssprache oder amtlichen Übersetzung, die der Gerichtshof für die amtliche Ausgabe der jeweiligen Entscheidung verwendet hat. Ebenso bleibt die von der deutschen Praxis abweichende Form der Entscheidungen und der Abkürzungen gewahrt. Die in der Zeit von 1965 bis 2001 ergangenen Entscheidungen des EGMR und EuGH zu religionsrechtlichen Fragen sind in einem Sonderband 42 KirchE-EU (2007) dokumentiert.

In Fußnote 1 finden sich Angaben zu den Leitsätzen und weiteren Quellen in amtlichen Entscheidungssammlungen und im Schrifttum, ggf. auch Hinweise auf Parallelverfahren.

Soweit das Verfahren mit der hier abgedruckten Entscheidung nicht zum Abschluss gelangt ist, wird über den Ausgang von Rechtsmittelverfahren etc. berichtet. Etwaige weitere Entscheidungen aus dem Rechtsmittelzug werden, soweit sie wesentliche Ausführungen zu religionsrechtlichen Fragen etc. enthalten, in späteren Bänden von KirchE abgedruckt. Die Kennzeichnung einer Entscheidung als nicht veröffentlicht (n.v.) bezieht sich nur auf Entscheidungssammlungen und Zeitschriften; eine Zugriffsmöglichkeit in Datenbanken (z.B. Juris) wird nicht nachgewiesen.

Entscheidungen zum Sonn- und Feiertagsrecht, in denen religiöse Aspekte relevant sind, werden aus Raumgründen in der Regel nur mit einem Urteil etc. im Volltext dokumentiert; weitere einschlägige Entscheidungen im Veröffentlichungszeitraum sind dort in der Fußnote 1 nachgewiesen. Dasselbe gilt für Entscheidungen aus dem Arbeitsrecht, die - wie beispielsweise auf dem Gebiet der Eingruppierung von Dienstkräften - nur am Rande kirchentypische Merkmale aufweisen.

Entscheidungen zum Asylrecht betreffen zwar nicht selten die religionspolitischen Verhältnisse in den Herkunftsländern der Asylbewerber, jedoch fehlt es in der Regel an einem Bezug zu den religionsrechtlichen Verhältnissen in Deutschland oder der Europäischen Gemeinschaft. Den Herausgebern erschien es daher angebracht, die Dokumentation auf diesem Gebiet nicht fortzuführen, zumal der Praxis anderweitige Zugänge offenstehen.

Die Herausgeber haben die Sammlung als Judikatur-Archiv konzipiert. Für die Aufnahme einer Entscheidung ist maßgebend, ob der Verfahrensgegenstand und die religionsrechtlichen Erwägungen für Wissenschaft und Praxis von Interesse sind. Deshalb wurden zum Teil auch instanzgerichtliche Entscheidungen berücksichtigt, die im weiteren Verlauf des Verfahrens keinen Bestand hatten. Angesichts dieses breiten Themenkatalogs kann eine Vollständigkeit dieser Sammlung nur angestrebt werden, wenn man eine gewisse zeitliche Distanz in Kauf nimmt.

Soweit die als amtlich gekennzeichneten Leitsätze der Gerichte verwendet wurden, ist dies vermerkt. Im Übrigen wurden die Leitsätze möglichst am religionsrechtlich relevanten Inhalt der Entscheidung orientiert. Dasselbe gilt für die Fassung des Sachverhalts und der Prozessgeschichte und eine eventuelle Kürzung der Entscheidungsgründe. Der z.T. unterschiedliche Zitier- und Abkürzungsmodus ist nur angeglichen, wo Verwechslungen in Betracht kommen. Eine in der amtlichen Fassung oder bei Juris benutzte Randbezifferung ist in den Entscheidungsgründen (kursiv und in eckigen Klammern) berücksichtigt; sie ist ggf. auch in den Fließtext einbezogen. Das Abkürzungsverzeichnis wurde im Wesentlichen auf Zeitschriften beschränkt. Zur Auflösung von weiteren juristischen Abkürzungen wird auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 6. Aufl., Berlin 2008, verwiesen. Soweit in den Urteilen etc. auf andere Entscheidungen, die auch in KirchE abgedruckt sind, Bezug genommen wird, ist die Fundstelle durch einen Quellenzusatz nachgewiesen.

Über die den Bänden 1-25 erschienene Judikatur informiert zusätzlich ein im Jahr 1993 erschienener Registerband.

Zugänge zur Judikatur kirchlicher Gerichte, die in dieser Sammlung schon aus Raumgründen nicht berücksichtigt werden kann, eröffnen die Rechtsprechungsbeilage zum Amtsblatt der EKD (jeweils Beilage zu Heft 4 eines Jahrganges) und die kirchenrechtlichen Fachzeitschriften, insbesondere das "Archiv für katholisches Kirchenrecht", "Kirche und Recht" und die "Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht". Im Bereich der Katholischen Kirche ist die Spruchpraxis arbeitsrechtlicher Schiedsstellen und Arbeitsgerichte, d.h. der Kirchlichen Arbeitsgerichte Erster Instanz, des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs und des Delegationsgerichts der Apostolischen Signatur (Tribunal Delegatum et a Supremo Signaturae Apostolicae Tribunali Constitutum), u.a. aus der Zeitschrift "Die Mitarbeitervertretung" und über die Homepage der Deutschen Bischofskonferenz, Untergruppe Initiativen, zu erschließen.

Den Benutzern der Sammlung sei versichert, dass die Herausgeber auch weiterhin Hinweise auf bisher unveröffentlichte Entscheidungen sehr zu schätzen wissen.