Schwerpunktbereichsbetreuung
Herr Professor Muckel betreut folgende Schwerpunktbereiche:
Religion, Kultur und Recht (Nr. 11)
Hinweise zum Schwerpunktbereich Religion, Kultur und Recht
Die Fächer des Schwerpunktbereichs
Der Schwerpunktbereich Religion, Kultur und Recht setzt sich - wie alle Schwerpunktbereiche - aus einem Kernbereich und einem Wahlbereich zusammen. Die Studierenden müssen im Schwerpunktbereich Veranstaltungen im Gesamtumfang von mindestens 16 Semesterwochenstunden (SWS) besuchen, davon mindestens acht SWS aus dem Kernbereich. Der Besuch eines Schwerpunktseminars, in dem die häusliche Arbeit im Schwerpunktbereich präsentiert wird, wird mit 2 SWS auf die 16 SWS angerechnet.
Vgl. § 11 Abs.2 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für den Studiengang Rechtswissenschaft der Universität zu Köln v. 24.7.2014.
Die Studien- und Prüfungsordnung findet sich auf der Homepage der Fakultät.
Der Schwerpunktbereich Religion, Kultur und Recht umfasst folgende Fächer:
(1) Im Kernbereich: Staatskirchenrecht/Religionsverfassungsrecht, Kirchenrecht (Kanonisches Recht und Evangelisches Kirchenrecht), Bildungsrecht (Schul- und Prüfungsrecht, Wissenschaftsrecht);
(2) im Wahlbereich: Religion in der Europäischen Union, Recht der Kunst und Kulturpflege, Islamisches Recht, Kirchliche Rechtsgeschichte, Arbeitsrecht im kirchlichen und kulturellen Bereich, Vertiefung Grundrechte, International Human Rights, Medienrecht (nationales öffentliches Medienrecht), Kommunikationsrecht, Internetrecht, Stiftungsrecht, Die Modernisierung rechtlicher Grundbegriffe im 21. Jahrhundert (§ 49 Nr. 11 Studien- und Prüfungsordnung).
Die Vorlesungen im Kernbereich sind zweistündig vorgesehen; im Wahlbereich finden sich Vorlesungen, die sowohl zweistündig als auch einstündig angeboten werden können.
In den kommenden Semestern werden die Lehrveranstaltungen des Kernbereichs durchgängig angeboten, aus dem Wahlbereich mit Sicherheit auch „Religion in der Europäischen Union“, „Kirchliche Rechtsgeschichte“, „Medienrecht“, „Kommunikationsrecht“ und „Internetrecht“.
Den Schwerpunktbereich Religion, Kultur und Recht können Studierende somit ohne weiteres zu dem gewünschten Abschluss führen, auch wenn aus Kapazitätsgründen nicht in jedem Semester alle Lehrveranstaltungen des Wahlbereichs angeboten werden können.
Bedeutung des Schwerpunktbereichs und Inhalt der Fächer
Der Schwerpunktbereich Religion, Kultur und Recht bietet die in dieser Form bundesweit einzige Möglichkeit, im Jurastudium einen Akzent auf die rechtliche Behandlung von Religion zu setzen. Dies ist der Ausgangspunkt des Schwerpunktbereichs und erklärt, warum im Kernbereich zunächst die Vorlesungen im Staatskirchenrecht/Religionsverfassungsrecht und Kirchenrecht aufgeführt werden. Das dritte Fach des Kernbereichs, das Bildungsrecht, bildet ein gewisses Gegengewicht zu den religionsbezogenen Fächern. Der Wahlbereich des Schwerpunktbereichs ist so konzipiert, dass die Studierenden die Möglichkeit haben, den religionsbezogenen Akzent noch zu verstärken oder abzuschwächen.
Der Schwerpunktbereich Religion, Kultur und Recht wurde vor allem deshalb ins Leben gerufen, weil die religionsbezogenen Fächer für die alltägliche Rechtspraxis eine große, oftmals unterschätzte Bedeutung haben. Für das Staatskirchenrecht/Religionsverfassungsrecht, das sich hauptsächlich mit der Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) und der Stellung der Kirchen und Religionsgemeinschaften im staatlichen Recht (Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 ff. WRV) befasst, ist dies evident. Die Religionsfreiheit ist nicht nur ein hochrangiges Freiheitsgrundrecht, das die Stellung des Staates zum Bürger wesentlich prägt. Fragen der Religionsfreiheit sind zudem in vielen Rechtsbereichen von oftmals maßgebender Bedeutung, etwa im Arbeitsrecht, im öffentlichen Dienstrecht, im Bauplanungsrecht, im Datenschutzrecht, im Deliktsrecht, im Europarecht, im Gewerberecht, im Hochschulrecht, im Medienrecht, im Mietrecht, im Schulrecht, im Sozialrecht, im Steuerrecht, im Strafrecht, im Vereinsrecht oder im Versammlungsrecht. Vergleichbares gilt für die rechtliche Stellung der Kirchen und Religionsgemeinschaften gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 ff. WRV. Da die Kirchen und ihre rechtlich selbstständigen Untergliederungen in unzähligen Bereichen - etwa als Dienst- und Arbeitgeber, Träger sozialer Einrichtungen und Dienste, Schulträger oder Grundeigentümer - am allgemeinen Rechtsverkehr teilnehmen, spielen auch die Besonderheiten ihrer rechtlichen Stellung in praktisch allen Teilen des allgemeinen Rechtsverkehrs eine große Rolle. Kenntnisse des Staatskirchenrechts sind daher nicht nur für Kirchenjuristen, sondern auch für die staatliche Verwaltung und Justiz unverzichtbar. Anwälten eröffnen sie interessante Tätigkeitsbereiche, etwa als Rechtsberater kirchlicher Arbeitnehmer(-vertreter) oder kirchlicher Einrichtungen. Es ist nicht übertrieben, insoweit von einer Marktlücke für Juristen zu sprechen.
Die Bedeutung des Kirchenrechts als von den Kirchen selbst gesetztes, also innerkirchliches Recht folgt zunächst daraus, dass die Positionen und das Handeln der Kirchen durch die Kenntnis der dahinterstehenden kirchlichen Normen leichter zu erfassen sind. So werden die Dienst- und Arbeitsverhältnisse in der Kirche maßgebend vom kirchlichen Dienst- und Arbeitsrecht, insbesondere dem kirchlichen Kollektivarbeitsrecht, geprägt. Kirchenrechtlich vorgeformt sind etwa auch die Erziehungs- und Bildungstätigkeit z. B. der katholischen Kirche, die in den Canones 793 ff. des kirchlichen Gesetzbuches (Codex Iuris Canonici - CIC) grundgelegt ist, sowie das kirchliche Vereinsleben, das in den can. 298 ff. CIC eine kirchenrechtliche Grundlage findet.
Die Bedeutung des Kirchenrechts erschöpft sich indes nicht in seiner Nützlichkeit für die tägliche Rechtspraxis. Es ist zudem kultur- und rechtsgeschichtlich von großer Bedeutung. Abgesehen davon, dass das Kirchenrecht bis zur Säkularisation 1806 „ein ebenbürtiger Partner des weltlichen Rechts“ (Erler, Kirchenrecht, 5. Aufl., S. 1) war und das staatliche Recht stark beeinflusst hat, hat sich das Recht der Kirche im Laufe von Jahrhunderten zu einer überaus reifen und stabilen Rechtsordnung entwickelt, die tiefe Einblicke in das Verhältnis von Rechtsordnung und charismatischer Ordnung, von Macht und Recht, von Wirklichkeit und Wahrheit, von Kirche und Staat sowie von Einzelperson und Gemeinschaft vermittelt. Vor allem aber schützt das Kirchenrecht mit seinem Anspruch, eine eigene, vom Staat unabhängige Legitimations- und Geltungsbasis zu besitzen, den Juristen vor der Selbstüberschätzung und Verabsolutierung des Staates. „Denn für den richtigen Juristen“ - so formulierte Otto Mayer, der Jurastudenten vor allem als einer der Schöpfer und Klassiker des modernen deutschen Verwaltungsrechts begegnet, im Jahre 1896 – „ist die erste Aufgabe, dass er sich überall der Grenzen seines Kunstgebietes bewusst bleibe“. Dabei ist Kirchenrecht im modernen Sinne des Wortes ein interdisziplinäres Fach, das vor allem mit der Theologie und der Rechtsgeschichte in enger Verbindung steht. Das Kirchenrecht darf auch insofern als modern gelten, als es nationale Grenzen überwindet. Für das universelle Recht der katholischen Weltkirche bedarf dies keiner Begründung, für die evangelischen Kirchen gilt es in zunehmendem Maße.
Arbeitsbedingungen am Institut für Religionsrecht
Interessenten für den Schwerpunktbereich Religion, Kultur und Recht finden im Institut für Religionsrechtder Universität zu Köln ausgezeichnete Arbeitsbedingungen. Das Institut ist in der Vorlesungszeit zumeist ganztägig von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Die Bibliothek des Instituts verfügt über 8 ruhige Arbeitsplätze und die Möglichkeit zur digitalen Quellenrecherche. Der Bibliotheksbestand wird durch unsere wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit hohem Sachverstand betreut. Durch eine jahrzehntelange gezielte Spezialisierung konnte in den Bereichen Staatskirchenrecht, Kirchenrecht und Kirchenrechtsgeschichte ein weitgehend vollständiger Buch- und Zeitschriftenbestand zusammengetragen werden, der im rheinischen Raum als einzigartig gelten darf. Daher dürfte die für die häusliche Arbeit im Schwerpunktbereich benötigte Literatur zum ganz überwiegenden Teil im Institut vorhanden sein. Kurzfristige Ausleihe zur Kopie ist selbstverständlich möglich. Speziell für die Studierenden des Schwerpunktbereichs Religion, Kultur und Recht wurden die gängige Studienliteratur und die einschlägigen Handbücher zum Kirchen- und Staatskirchenrecht in größerer Stückzahl angeschafft und werden in der Bibliothek bereitgehalten.
Betreuer des Schwerpunktbereichs
Der Schwerpunktbereich Religion, Kultur und Recht wird betreut von Prof. Dres. Muckel (hauptverantwortlich), Depenheuer, Haferkamp, Höfling, Kempen, Nußberger und Sachs. Für das Lehrangebot des Schwerpunktbereichs konnten darüber hinaus Lehrbeauftragte gewonnen werden, die durchweg wissenschaftliche Arbeit auf hohem Niveau mit reichhaltigen Erfahrungen aus praktischer Arbeit verbinden. Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Professoren in aller Regel mehrere Schwerpunktbereiche betreuen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Homepages der entsprechenden Institute. Herr Prof. Muckel steht auch für die Betreuung des Schwerpunktbereiches Öffentliches Recht (Nr. 8) zur Verfügung.
Lehrbeauftragte:
Prof. Dr. Çefli Ademi, "Islamisches Recht"
Prof. Dr. Hubert Detmer, „Bildungsrecht“
Prof. Dr. Michael Hartmer, „Bildungsrecht“
Prof. Dr. Ansgar Hense, „Religion in der Europäischen Union“
Dr. Sebastian Klappert, „Katholisches Kirchenrecht“, „Kirchliche Rechtsgeschichte“
Dr. Götz Klostermann, „Evangelisches Kirchenrecht“
Dr. Daniela Schrader, Justitiarin des Erzbistums Köln, „Arbeitsrecht im kirchlichen und kulturellen Bereich“
Öffentliches Recht (Nr. 8)
Die Anmeldung zum Schwerpunktseminar erfolgt über KLIPS 2.0.